Der Begriff Ministrant ist noch nicht so alt. Er tauchte das erste Mal 1955 im Dokument zur Neuordnung der heiligen Woche auf, dem sog. „Ordo Hebdomadae Sanctae instauratus“.

 

Der Dienst an sich ist älter. Er formte sich ungefähr ab dem 6. Jahrhundert. Durch den germanischen Einfluss rückte der Erlösungsgedanke des Einzelnen immer mehr in den Vordergrund. Als höchstes Heilsmittel galt die heilige Messe und deren Mitfeier. So kam es mit der Zeit zu einer Ausweitung der hl. Messe auf die Werktage (ursprünglich war wohl nur der Sonntag der Tag, an dem sich die Gemeinde versammelte), und damit auch zu einer Häufung der Gottesdienste. Da die Messe vom Priester auf Lateinisch und mit dem Rücken zur Gemeinde gelesen wurde, benötigte man Menschen, die in der Feier das Volk vertraten, das der lateinischen Sprache größtenteils nicht mächtig war. Daher war ab dem 9. Jahrhundert die Anwesenheit eines Akolythen, der als Stellvertreter für die Gemeinde agierte, verbindlich vorgeschrieben.

 

Auch in den Klöstern begannen die Priester im 8. Jahrhundert damit „private Messen“ zu feiern, d.h. jeder Priester feierte täglich eine Messe für sich allein. Auch hier benötigte der Priester zumindest einen Menschen, der ihm auf lateinisch die vorgeschriebenen Antworten gab. Dies waren zunächst erwachsene Männer, meist Mönche, die nicht zu Priestern geweiht waren. Ab der Jahrtausendwende wurden zunehmend Knaben für den Dienst des Antwortgebers angelernt. Dies  kann man als die „Geburtsstunde“ des Ministrantendienstes bezeichnen.

 

Die Form des Messdieners wie wir ihn heute kennen geht erst auf die Liturgiereform im 20. Jahrhundert zurück. Der Messdiener galt ,wie vorhin bereits erwähnt, als vom Pfarrer für seinen Dienst delegiert und benötigte eine Beauftragung von demselben um überhaupt handeln zu können. Dies änderte sich erst mit dem II. Vatikanischen Konzil. Die Konstitution über die Liturgie (sacrosanctum concilium) verkündet am 4. Dezember 1963, bezeichnet den Ministrantendienst als einen „wahrhaft liturgischen Dienst“, wodurch er innerhalb der Kirche einen neuen Stellenwert bekam. Die Ministranten wurden somit zu einem wesentlichen Teil des Gottesdienstes.

 

Seit den siebziger Jahren verrichten auch weibliche Ministrantinnen ihren Dienst am Altar. Jedoch erst Papst Johannes-Paul II. ermöglichte 1992 den weiblichen Ministrantinnen den Dienst, indem er die Entscheidung über deren Zulassung in die Verantwortung des betreffenden Ortsbischofs stellte.

 

Mag sich in der langen Geschichte der Ministranten auch einiges geändert haben, das Zentrum dieser Aufgabe ist gestern wie heute gleich geblieben: die Bereitschaft “vor Gott zu stehen und ihm zu dienen”, wie es im Zweiten Hochgebet der Messe heißt.